Eltern und Kind
Für Familien und Kinder bieten wir, vom Jugendamt bestellt, qualifizierte Unterstützung in dem Bereich der sozialpädagogischen Familenhilfe (nach §31 SGB VIII) und des Erziehungsbeistandes (nach §30 u. §41 SGB VIII) an. Hierbei handeln wir im Sinne der Familien oder Kinder je nach Vereinbarung im Hilfeplan.
Einfache Sprache
Manche Kinder und Eltern haben Probleme. Wir können diesen Kindern und Eltern helfen. Das Jugendamt gibt uns den Auftrag dafür. Wir treffen uns öfter im Jugendamt. Dort besprechen wir die Probleme. Wir suchen eine Lösung.